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![]() Was ist Zeitarbeit Eine gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeit- nehmerüberlassung wird nach der Überprüfung des Zeitarbeits- unternehmens durch die jeweils zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bezeichnet der Gesetzgeber die Zeitarbeitsunternehmen als Verleiher, das im Zeitarbeitsunternehmen eingestellte Personal als Leiharbeitnehmer und das Kundenunternehmen als Entleiher. Die in einem Zeitarbeitsunternehmen eingestellten Mitarbeiter/innen werden an Unternehmen, welche die Kunden des Zeitarbeitsunternehmen sind, überlassen und erbringen dort ihre Arbeitsleistung. Die Überlassungsdauer an das Kundenunternehmen wird durch die Auftragslage, die Urlaubsplanung oder den Krankenstand bestimmt. Gesetzlich ist die Überlassungsdauer mittlerweile zeitlich unbegrenzt. Seit dem 01.01.2004 sind zwischen verschiedenen Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche und den Gewerkschaften flächendeckend Tarif- verträge abgeschlossen worden. |
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